Ein intaktes Gehör und die Fähigkeit, die Höreindrücke adäquat zu verarbeiten, sind unerlässliche Voraussetzungen dafür Sprache verstehen und Sprache korrekt erlernen zu können.
Das Hören und Verstehen kann beeinträchtigt sein durch:
- eine Hörminderung oder Taubheit auf einem oder beiden Ohren
- durch eine Beeinträchtigung der Verarbeitung des Gehörten im Gehirn
In meiner Praxis für Logopädie können Sie sowohl mit einer Hörverarbeitungsstörung als auch bei Taubheit oder Hörminderung mit und ohne Hörgeräte oder CI- Versorgung zur Behandlung kommen.
Dabei steht Ihnen ua meine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte – BBZ in Stegen zur Verfügung.